Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht umfasst vor allem das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) sowie diverse im sog. Nebenstrafrecht geregelte Straftatbestände, wie z.B. die illegale Arbeitnehmerentsendung, die illegale Arbeitnehmerüberlassung, die illegale Beschäftigung von Ausländern oder die sog. Schwarzarbeit.
Die Vorwürfe und Strafverfahren in diesem Deliktsbereich nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Früher nicht beanstandete Geschäftspraktiken werden heute mit Nachdruck von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Verteidigung sobald entsprechende Vorwürfe im Raum stehen.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 1719900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
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