Jugendstrafrecht
Für Jugendliche (14 - 17 Jahre) und unter bestimmten Umständen auch für Heranwachsende (18 - 20 Jahre) kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dieses ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und enthält ein völlig eigenständiges Sanktionssystem und viele prozessuale Besonderheiten.
Die Strafen im Jugendstrafrecht sind deutlich flexibler als bei Erwachsenen. Dies bietet viele Chancen für die Verteidigung. Um in Jugendstrafrechtlichen Verfahren optimale Ergebnisse zu erzielen ist viel Erfahrung in diesem Gebiet erforderlich. Oft fehlt diese Erfahrung selbst bei sonst versierten Strafrechtlern. Die Folge ist eine Verteidigung wie bei Erwachsenen, die die Besonderheiten und Möglichkeiten des Jugendstrafrechts ungenutzt lässt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Florian Zenger war selbst als Jugendstaatsanwalt tätig, kennt die Materie also auch von der „anderen Seite“. Seit Jahren vertritt er als Strafverteidiger eine Vielzahl jugendstrafrechtlicher Fälle. Damit können wir Ihnen eine bestmögliche Verteidigung bei Jugendstrafsachen bieten.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 1719900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Waldstr. 84
04105 Leipzig
Tel: +49 (0) 341 98977192
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de