Opferrecht
Opfer von Straftaten haben inzwischen weitreichende Rechte im Strafprozess. Um diese durchzusetzen und das Verfahren gegen den Täter bei Bedarf auch beeinflussen zu können, ist anwaltlicher Beistand sinnvoll und nötig.
Darüber hinaus stehen Opfern von Straftaten auch außerhalb des Strafprozessrechts eine ganze Reihe von Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Als Professor für Recht in der Sozialen Arbeit ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Kahle hier ein optimaler Ansprechpartner und Garant für eine umfassende Beratung.
Wir vertreten insbesondere Opfer sexueller und häuslicher Gewalt sowie Angehörige von Opfern eines Tötungsdelikts. Dabei kommt unseren Mandanten*innen zu Gute, dass wir nicht nur als Opfervertreter tätig sind, sondern auch Straftäter verteidigen. Wir wissen also genau, wie Strafverteidiger agieren und können auf deren Taktiken bei Bedarf konsequent reagieren.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 1719900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Waldstr. 84
04105 Leipzig
Tel: +49 (0) 341 98977192
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de