Sexuelle Belästigung

Der Straftatbestand des § 184i StGB - Sexuelle Belästigung - wurde erst im Jahr 2016 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Seither nehmen die Fallzahlen stetig zu. Auch wenn es sich um ein Delikt mit vergleichsweise niedrigem Strafrahmen handelt, fallen die Urteile in der Praxis oft sehr hart aus. Eine kompetente Verteidigung ist daher stets empfehlenswert.

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