Verkehrsstrafrecht
Ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts kann jeden treffen. Sei es die Kollision mit einem Fahrradfahrer aufgrund eines vergessenen Schulterblicks (fahrlässige Körperverletzung), der vermeintlich folgenlose Parkrempler (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder das eine Bier zu viel (Trunkenheit im Straßenverkehr).
Bei einem Straßenverkehrsdelikt drohen neben der eigentlichen Strafe (Geld- oder sogar Freiheitsstrafe) auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot. Oft ist eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nur nach bestandener MPU möglich. Strafverfahren wegen eines Straßenverkehrsdeliktes sollten daher nicht „auf die leichte Schulter genommen“ werden. Anwaltliche Unterstützung ist von Beginn an ratsam.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Florian Zenger war zu Beginn seiner Karriere u.a. als Staatsanwalt für Verkehrsdelikte zuständig, kennt daher die dortigen Abläufe genau, was für die Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen ein entscheidender Vorteil ist. Alle unsere Anwälte verfügen zudem über große Erfahrung in der Verteidigung bei Verkehrsdelikten.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 1719900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Waldstr. 84
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Tel: +49 (0) 341 98977192
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