Disziplinarrecht
Sowohl Beamten als auch Soldaten droht beim Vorwurf einer Straftat immer ein disziplinarrechtliches Verfahren. Auch wenn Vergehen nicht die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen mit sich bringen. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen existentielle disziplinarische Folgen bis hin zur Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. dem Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten.
Sowohl Beamten als auch Soldaten droht beim Vorwurf einer Straftat immer ein disziplinarrechtliches Verfahren. Auch wenn Vergehen nicht die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen mit sich bringen. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen existentielle disziplinarische Folgen bis hin zur Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. dem Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten.
Unsere Kanzlei hat sich eine ausgezeichnete Experise im Bereich des Disziplinarrechts aufgebaut und berät Mandanten gerne auch in Disziplinarverfahren.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 1719900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Strafverteidiger
Waldstr. 84
04105 Leipzig
Tel: +49 (0) 341 98977192
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de
